BGH, Urt. v. 25. Sep. 2025 – IX ZR 190/24: “keine Anfechtung umgewandelter Lebensversicherungen”
Leitsatz / Kernaussage Die Umwandlung einer Lebensversicherung in eine nach § 851c Abs. 1 ZPO pfändungsgeschützte Versicherung ist vor Insolvenzeröffnung grundsätzlich der Insolvenzanfechtung entzogen, während vom Schuldner angesparte Beträge, die im jeweiligen Jahr die in § 851c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorgesehenen Jahresbeträge oder den Gesamtbetrag nach § 851c Abs. 2 Satz…