201607.31
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BGH Urteil vom 16. März 2016 – VIII ZR 146/15: Widerruf von Fernabsatzverträgen durch Verbraucher ohne Rücksicht auf die Beweggründe möglich; nur ausnahmsweise rechtsmißbräuchlich

Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die Beweggründe des Verbrauchers möglich Urteil vom 16. März 2016 – VIII ZR 146/15 Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher unter dem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlichen Verhaltens am Widerruf eines Fernabsatzvertrages gehindert ist. Der Kläger hatte bei der Beklagten über…