BGH Urteil vom 15. Juni 2016 – VIII ZR 134/15: Fehlen der beworbenen Herstellergarantie als Mangel der zum Rücktritt berechtigt
Bundesgerichtshof entscheidet über Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie Urteil vom 15. Juni 2016 – VIII ZR 134/15 Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob beim Kauf eines Gebrauchtwagens das Fehlen einer nach den Angaben des Verkäufers noch laufenden Herstellergarantie einen Sachmangel darstellt, der den Käufer…