201705.29
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BGH: Urteil vom 14. Dezember 2016 – VIII ZR 232/15: Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und ändert seine Rechtsprechung zur Anbietpflicht eines Vermieters

Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und ändert seine Rechtsprechung zur Anbietpflicht eines Vermieters Urteil vom 14. Dezember 2016 – VIII ZR 232/15 Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit zwei grundlegenden und für die Praxis bedeutsamen Fragen im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen im Wohnraummietrecht beschäftigt. Sachverhalt: Die Beklagten…