201706.02
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BGH: Urteil vom 2. Juni 2017- V ZR 196/16: Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten

Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten Urteil vom 2. Juni 2017- V ZR 196/16 Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Grundstückseigentümer nicht nach § 16a Abs. 1 NachbG Bln eine die Grundstücksgrenze überschreitende Wärmedämmung einer Grenzwand dulden muss, mit der der benachbarte Grundstückseigentümer erstmals die Anforderungen der bei der Errichtung des Gebäudes bereits geltenden Energieeinsparverordnung…