BGH Urteil vom 16. Juni 2016 – IX ZR 23/15: Kündigt der Schuldner dem Gläubiger einer in den Vormonaten deutlich angewac h- senen fälligen Forderung an, im Falle des Zuflusses neuer Mittel die Ve r bindlichkeit nur durch eine Einmalzahlung und zwanzig folgende Monatsraten begleich en zu können, offenbart er dem Gläubiger seine Zahlungsunfähigkeit
Für die Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners genügt es, wenn der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss zieht, dass jener wesentliche Teile, also 10 v.H. oder mehr, seiner ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten im Zeitraum der nächsten drei Wochen nicht wird tilgen können. Der Kenntnis…