OLG Koblenz Beschluss vom 12.04.2016, Az.: 10 U 778/15: Leistungsfreiheit der Versicherung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung zu wahrheitsgemäßen Angaben
Beantragt ein Versicherungsnehmer bei mehreren Versicherern Leistungen aus jeweils bestehenden Unfallversicherungsverträgen und lässt er innerhalb weniger Tage in jedem der Antragsvordrucke – bei Beantwortung der übrigen Fragen – die Frage nach weiteren Unfallversicherungen unbeantwortet (hier: dreimalige Nichtbeantwortung der Frage innerhalb von ca. 3 Wochen), so ist regelmäßig von einer vorsätzlichen Verletzung der Obliegenheit zu wahrheitsgemäßen…