BGH Urteil vom 29. Juni 2016 – VIII ZR 191/15: kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung
Bundesgerichtshof verneint Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung Urteil vom 29. Juni 2016 – VIII ZR 191/15 Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein zwei Jahre und vier Monate nach seiner Erstzulassung verkaufter Gebrauchtwagen mangelhaft ist, wenn das Fahrzeug zwischen Herstellung…