BGH Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15: berufsbedingter Wohnortwechsel kein außerordentlicher Kündigungsgrund bei langfristigem Fitnessstudio-Vertrag
Zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15 Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel den Kunden grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Klägerin verlangt als Betreiberin eines Fitnessstudios von dem Beklagten restliches…