OLG Koblenz Beschluss vom 23.06.2016, Az.: 14 W 319/16: Anforderungen an ein notwendiges Privatgutachten
1. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist die Einholung eines Privatgutachtens, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. 2. Die Notwendigkeit ist zu begründen und glaubhaft zu machen (§ 102 Abs. 2 S. 1 ZPO). Die Bezugnahme auf eine Stundenaufstellung ist dabei nicht ausreichend, wenn dort nur formelhaft Tätigkeiten…