BGH: Urteil vom 14. Dezember 2016 – VIII ZR 232/15: Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und ändert seine Rechtsprechung zur Anbietpflicht eines Vermieters
Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfs-kündigungen durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und ändert seine Rechtsprechung zur Anbietpflicht eines Vermieters Urteil vom 14. Dezember 2016 – VIII ZR 232/15 Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit zwei grundlegenden und für die Praxis bedeutsamen Fragen im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen im Wohnraummietrecht beschäftigt. Sachverhalt: Die Beklagten…