201806.17
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BGH: Urteil vom 7. Dezember 2017 – IX ZR 45/16: keine Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber Dritten, wenn zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber des Rechtsanwalts ein eigener Haftungsanspruch besteht

In einer Entscheidung zur Frage der Haftung eines Rechtsanwalts für anwaltliche Leistungen innerhalb eines zwischen der Klägerin und einer Beratungsgesellschaft geschlossenen Vertrages hat der BGH im Urteil vom 07.12.2017, IX ZR 45/16 betont, dass auch Verträge über anwaltliche Leistungen Schutzwirkungen für Dritte entfalten können. Voraussetzung der Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich eines Vertrages ist, dass…