201610.28
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BGH Urteil vom 12. Oktober 2016 – VIII ZR 103/15: erweiterter Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

Bundesgerichtshof erweitert den Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB* zugunsten des Verbrauchers Urteil vom 12. Oktober 2016 – VIII ZR 103/15 Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Reichweite der Beweislastumkehrregelung des § 476 BGB* beim Verbrauchsgüterkauf beschäftigt. Der Sachverhalt: Der Kläger kaufte von der Beklagten, einer Kraftfahrzeughändlerin, einen gebrauchten BMW…

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OLG Koblenz, 09.03.2016 – 2 U 217/15: Standgeldanspruch unter Schadensminderungsgesichtspunkten von vornherein auf den (Rest-)Wert des Fahrzeuges begrenzt

OLG Koblenz, 09.03.2016 – 2 U 217/15 Amtlicher Leitsatz: Verbleibt ein Unfallfahrzeug in Folge gescheiterter Verkaufsverhandlungen zwischen dem Eigentümer und der Reparaturwerkstatt jahrelang auf dem Werkstattgelände, ist ein Standgeldanspruch der Werkstatt auch dann nicht auf 9 Tage begrenzt, wenn zu einem Zeitpunkt, als die Verkaufsverhandlungen noch erfolgversprechend erschienen, seitens der Werkstatt in Aussicht gestellt wurde, nur…